Reinigungsservice  Cassaro

Sauberkeit ist unser Ziel


Mieter sollten dies bitte vor Verlassen der Wohnung bitte selbst  Übernehmen !

sollten Möbel und Gegenstände umgestellt worden sein (beispielsweise ein Sessel verschoben oder eine Vase vom Tisch genommen, um ein Spiel zu spielen), sind diese wieder dort zu platzieren, wo sie ursprünglich standen.


Endreinigung der Ferienwohnung: 

Was gehört dazu?
Sie sind Eigentümer/ in einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses? Dann ist eine kleine, aber wichtige Frage: Was genau gehört zur Endreinigung ?


Grundlegende Ordnung und Säuberung zählt zu den Wichtigen Punkten unserer Firma


Zur Endreinigung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses gehört:
• Geschirr zu spülen/den Geschirrspüler auszuräumen
• allgemein aufzuräumen
• Tierhaare zu entfernen (z.B. staubsaugen)
• Mülleimer zu entleeren und Leergut sowie Müll wegzubringen
• elektrische Geräte auszuschalten
• und sofern Grill und Gartenmöbel genutzt worden sind, diese zu putzen
• Badezimmer putzen, inklusive Toiletten, Waschbecken und Duschen
• Fußböden saugen/fegen und wischen
• Fenster putzen
• Tische abwischen
• Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte in der Küche säubern – besonders Ofen und Kühlschrank
• Reinigung von, Whirlpool, Sauna und anderen besonderen Ausstattungen

Viele Urlaubsgäste beziehen Ihr Betten aus Hygienischen Gründen selbst. Dies bedeutet, das wir als Reinigungsservice Ihre Bettwäsche als Vermieter dem Gast auf das Bett legen. Somit kann der Gast selbst entscheiden, ob er seine eigene Bettwäsche nutzen möchte oder die zur Verfügung gestellte Bettwäsche nutzen möchte.


Wie ist Endreinigung im Mietpreis anzugeben?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89) sind Eigentümer einer Ferienimmobilie verpflichtet, die Preise für die Miete der Wohnung oder des Hauses als Endpreise anzugeben. Nach der deutschen Preisangabenverordnung müssen in den Endpreisen wiederum alle nicht optionalen Kosten direkt einberechnet worden sein

Sie dürfen also nicht Ihre Ferienwohnung bewerben mit einer Preisangabe wie im folgenden Beispiel:
450 € Miete pro Woche
+ 100 € Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung)
+ 75 € Endreinigung
Denn hier müssen obligatorische Kosten händisch zusammengerechnet werden, was weder eindeutig noch freundlich für die Verbraucher ist. Die Nebenkosten müssen also im Preis direkt aufgerechnet werden (sofern sie nicht mit Nachweis durch den Zähler nach Verbrauch abgerechnet werden).
Ist die Endreinigung nicht optional und Sie engagieren immer einen Reinigungsdienst, so müsste der Endpreis folgendermaßen angegeben werden:
625 € Miete pro Woche, inklusive Nebenkosten und Endreinigung
Können die Gäste wählen, ob sie selbst putzen möchten, dann können Sie den Mietpreis wie folgt angeben:
550 € Miete pro Woche (inklusive Nebenkosten)
Endreinigung optional: 75 €
Hier können Sie die Endreinigung als eigenen Kostenpunkt angeben, da die Personen, die in Ihrem Ferienobjekt ihren Urlaub verbringen wollen, die Endreinigung ja nicht zwangsweise bezahlen müssen, sondern die Wahl haben.

Reinigungen an Sonn & Feiertagen, werden mit Gesetzlichen Zuschlägen und nach Vorheriger Absprache durchgeführt.

In der Regel werden Ferienhäuser & Ferienwohnungen in der Zeit von Montags - Freitags von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr

und Samstags von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr gereinigt. Eine Reinigung der Bettwäsche wird nicht mehr mit angeboten. 

 
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